Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für einen Gleisanschluss; Umfang der Pflicht zur Information der von einem Planfeststellungsbeschluss Betroffenen; Ausschluss von nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobenen Einwendungen (Präklusion); ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 07.02.2000 - 3 K 591/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 714
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
In der dergestalt vorzunehmenden Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange liegt ein wesentliches Element der als solche der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogenen planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwGE 48, 56, 64) [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]. - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Verletzt ist das Abwägungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen- nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwGE 71, 166, 171 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; 100, 238, 251) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]. - BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Der in den Präklusionsregelungen verwandte Einwendungsbegriff umfasst, wie der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 LWG durch Urteil vom 20. Mai 1999 (1 A 12285/98.OVG) entschieden hat, jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Daraus folgt, dass innerhalb der Einwendungsfrist nicht nur die tatsächliche Betroffenheit einzelner im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender Belange - seien es die eigenen oder auch öffentliche - vorgetragen werden müssen, sondern auch rechtliche Bedenken gegen die Planfeststellung (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491) [BVerwG 24.05.1996 - 4 A 38/95].
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Verletzt ist das Abwägungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen- nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwGE 71, 166, 171 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; 100, 238, 251) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]. - OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
Materielle Verwirkungspräklusion; Einwendungsbegriff; Planfeststellung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Der in den Präklusionsregelungen verwandte Einwendungsbegriff umfasst, wie der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 LWG durch Urteil vom 20. Mai 1999 (1 A 12285/98.OVG) entschieden hat, jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Daraus folgt, dass innerhalb der Einwendungsfrist nicht nur die tatsächliche Betroffenheit einzelner im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender Belange - seien es die eigenen oder auch öffentliche - vorgetragen werden müssen, sondern auch rechtliche Bedenken gegen die Planfeststellung (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491) [BVerwG 24.05.1996 - 4 A 38/95]. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 17 des Urteils verwiesen sowie auf das Urteil des Senats vom 30. März 1995 (1 C 11056/94.OVG) zu der städtebaulichen Entwicklungssatzung "Industriegebiet an der A 61/Güterverkehrszentrum".
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - 11 A 2213/20 vgl. hierzu Pietrzyk, in Kühling/Otte, AEG/ERegG, § 23 AEG, Rn. 22; Ronellenfitsch, Bahnhof 2000, in: Blümel/Kühlwetter, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts II, S. 213, 252 f.; Ramsauer/Bieback, Planfeststellung von privatnützigen Vorhaben, in: NVwZ 2002, 277, 280; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 11447/00 -, juris, Rn. 29.
vgl. BT- Drucks. 12/4609 (neu), S. 100; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 11447/00 -, juris, Rn. 29.
- VG Schleswig, 10.12.2002 - 21 A 423/02
Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellung, Planungskompetenz, Präklusion
Ausreichend, aber auch erforderlich ist es damit, dass ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Planbetroffener während des Planaufstellungsverfahrens einen objektiv rechtlichen Mangel der Planung im Sinne einer "Thematisierung" rügt, Details muss er hierzu nicht vorbringen (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 09.10.2000, 5 S 1883/99; vgl. hierzu auch ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2001, 1 A 11447/00). - VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303
Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers
Ob eine Verletzung der Rechte des Antragstellers durch die erst im gerichtlichen Verfahren gerügten formellen Mängel des Planfeststellungsverfahrens schon deswegen ausscheidet, weil weder er noch seine Rechtsvorgänger diese Mängel im behördlichen Planfeststellungsverfahren geltend gemacht haben und weil auch Verfahrensmängel dem Einwendungsausschuss des Art. 83 Abs. 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG unterliegen (so wohl BayVGH vom 18.1.2005 UPR 2005, 454 [nur Leitsatz]; SächsOVG vom 8.12.2005 LKV 2006, 373; OVG Rh.-Pf. vom NVwZ-RR 2001, 714; ebenso BVerwG vom 1.4.2005 Az. 9 VR 5.05 RdNr. 5 zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG;a.A. OVG Nordrh.-Westf. vom 9.9.2009 DVBl 2009, 1587; Nds OVG vom 11.1.2006 NVwZ-RR 2006, 378), muss nicht entschieden werden.
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- VG Koblenz, 07.02.2000 - 3 K 591/99
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- OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
In der dergestalt vorzunehmenden Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange liegt ein wesentliches Element der als solche der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogenen planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwGE 48, 56, 64). - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
Verletzt ist das Abwägungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen- nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwGE 71, 166, 171; 100, 238, 251). - BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
Der in den Präklusionsregelungen verwandte Einwendungsbegriff umfasst, wie der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 LWG durch Urteil vom 20. Mai 1999 (1 A 12285/98.OVG) entschieden hat, jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Daraus folgt, dass innerhalb der Einwendungsfrist nicht nur die tatsächliche Betroffenheit einzelner im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender Belange - seien es die eigenen oder auch öffentliche - vorgetragen werden müssen, sondern auch rechtliche Bedenken gegen die Planfeststellung (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491).
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
Verletzt ist das Abwägungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen- nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwGE 71, 166, 171; 100, 238, 251). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
Materielle Verwirkungspräklusion; Einwendungsbegriff; Planfeststellung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
Der in den Präklusionsregelungen verwandte Einwendungsbegriff umfasst, wie der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 LWG durch Urteil vom 20. Mai 1999 (1 A 12285/98.OVG) entschieden hat, jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Daraus folgt, dass innerhalb der Einwendungsfrist nicht nur die tatsächliche Betroffenheit einzelner im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender Belange - seien es die eigenen oder auch öffentliche - vorgetragen werden müssen, sondern auch rechtliche Bedenken gegen die Planfeststellung (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 A 11447/00
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 17 des Urteils verwiesen sowie auf das Urteil des Senats vom 30. März 1995 (1 C 11056/94.OVG) zu der städtebaulichen Entwicklungssatzung "Industriegebiet an der A 61/Güterverkehrszentrum".